Die Sache mit den Nebellichtern.
In der aktuellen Jahreszeit sind die Sichtverhältnisse auf der Strasse eher schlecht. Je nach Ortschaft und Wetter muss man vermehrt mit Nebel, starken Regenfällen oder Schneetreiben rechnen. Das perfekte Wetter für die Nebellichter. Aber einige Autofahrer brauchen die Nebellichter oft, auch wenn es weit und breit keinen Nebel gibt… Einige schalten die Nebellichter ein weil es cool aussieht mit viel Licht an der Frontseite des Autos. Andere wiederum sind sich sicher, dass man die Strassenverhältnisse mit mehr Lichter besser wahrnehmen kann. Tatsache ist aber, dass falsch angewendete Nebellichter strafbar sind.
So verwendet man die Nebellichter richtig.
Die Schweizer Verkehrsregelverordnung (VRV) besagt:
Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sicht wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist.
Ist die Sicht also beispielsweise auf 50 Meter beschränkt, so dürfen die Nebellichter eingeschaltet werden. Vorne für eine bessere Sicht, hinten um nachfolgende Fahrzeuge aufmerksam zu machen. Allerdings bedeutet eine Sicht von 50 Meter auch, dass man nicht schneller als 50 km/h fahren darf. Sobald man also schneller als mit 60 km/h unterwegs ist, muss man sich fragen ob die Nebellichter abgeschaltet werden können, oder man für die Sichtverhältnisse zu schnell unterwegs ist!
So sehr die Nebellichter helfen für eine bessere Sicht, so gefährlich sind die Licher für die anderen Verkehrsteilnehmer. Da die Nebellichter wesentlich stärker leuchten, blenden diese auch stärker die anderen Fahrer. Egal ob entgegenkommend oder folgend. Insbesondere das Nebelschlusslicht kann 30mal heller leuchten als die normalen Rücklichter.
Wer die Nebellichter einschaltet ohne sehr schlechte Sichtverhältnisse riskiert eine Ordnungsbusse von CHF 40.- und stört die anderen Verkehrsteilnehmer!