Fast täglich bin ich 100 bis 150 Kilometer auf den Schweizer Strassen unterwegs. Ein Thema beschäftigt mich da immer wieder sobald ich in einem Stau bin… Warum schaffen wir SchweizerInnen es nicht, eine Rettungsgasse zu bilden?
Um es vorneweg zunehmen, in der Schweiz ist man nicht gezwungen eine sogenannte Rettungsgasse für Rettungsfahrzeuge der Polizei, Sanität oder, Feuerwehr zu bilden. Insbesondere in Deutschland oder Österreich wird das nicht-bilden einer solchen Gasse mit empfindlichen Strafen geahndet. Leider gibt es aber länderspezifische Unterschiede, was wiederum die Autofahrer verunsichert.
Wie funktioniert eine Rettungsgasse?
Sobald sich ein Stau auf der Autobahn oder Autostrasse bildet, weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus, auf allen anderen Spuren orientiert man sich nach rechts. Die Gasse wird so breit erstellt, dass selbst Abschleppwagen LKW oder grössere Fahrzeuge der Feuerwehr durchfahren können.
Muss man in der Schweiz eine Rettungsgasse bilden?
Nun, ja und nein. Gemäss Art. 27 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) ist den Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei und Zollfahrzeugen beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale die Strasse sofort freizugeben. Die Rettungsgasse wird nicht explizit erwähnt, wäre aber eine einheitliche Regelung, weil sonst jeder Fahrer irgendwie versucht Platz zu schaffen.
Warum benutzen die Rettungsfahrzeuge nicht den Pannenstreifen?
In der Schweiz haben wir tatsächlich ein gut ausgebautes Pannenstreifen-System. Es ist aber nicht durchgängig, kann belegt sein mit einem Pannenfahrzeug oder auch zu eng sein für grössere Rettungsfahrzeuge. Es wäre tatsächlich einfacher ein einheitliches System wie die Rettungsgasse zu schaffen.
Grundsätzlich ist ja das Befahren eines Pannenstreifens ohne Panne strafbar. Wer das tut um die Rettungsgasse zu bilden, bleibt aber straffrei.
Wann muss die Rettungsgasse gebildet werden?
Fälschlicherweise gehen viele Fahrer davon aus, dass man die Rettungsgasse erst bilden muss, wenn sich ein Rettungsfahrzeug nährt oder man per Radio dazu aufgefordert wird. Dann jedoch ist es meist schon zu spät, weil die Autos Stossstange an Stossstange stehen und nicht den nötigen Platz schaffen können. Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, sollte man bereits seitlich ausweichen.
Motorradfahrer müssen ebenfalls anhalten!
Auch Motorradfahrer müssen sich im Stau einreihen! Gemäss Art. 47 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) müssen Motorradfahrer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beibehalten, wenn der Verkehr angehalten wird.
Ebenfalls strafbar ist, wer den Rettungsfahrzeugen durch die Rettungsgasse folgt um so den Stau zu durchfahren.
Rettungsgassen retten Leben!
Mein Appell an dieser Stelle ist, denkt an die Rettungsgasse. Es kostet nichts bei stockendem Verkehr nach rechts, bzw. links aus zu scheren um allenfalls herannahenden Rettungsfahrzeugen die zügige Durchfahrt zum Unfallort zu ermöglichen. Es könnte Leben Retten, vielleicht sogar euer Leben oder das eurer Verwandten.
Auch wenn zu Beginn eurem Vorbild folgt, meine Erfahrung ist, je konsequenter man es tut, desto mehr FahrerInnen erinnern sich an die Rettungsgasse und folgen eurem Vorbild. Wer sich mehr für die Rettungsgasse einsetzen möchte, der findet bei „Helfen helfen“ weitere Informationen rund um die Rettungsgasse.
Ich fände es schade, wenn man für die Durchsetzung erst wieder ein Gesetz mit Strafen schaffen müsste. Tun wir es doch einfach. Vielen Dank!