Ja, die lieben #Linksfahrer… Vielleicht habe ich mich diesem Typus von Autofahrer bereits zu viel gewidmet. Hin und wieder war es ein Thema hier im Blog. Aber nun erscheint ein kleiner Silberstreifen am Horizont.
Wer bisher auf der rechten Fahrbahn an den links von ihm fahrenden Autos vorbeizog, hat damit eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln begannen. Man musste mit grossen Geldstrafen, sogar bis zur Freiheitsstrafe, rechnen. Jetzt kommt das Bundesgericht dem immer grösser werdenden Verkehrsaufkommen aber entgegen.
Rechtsvorfahren darf man nun straffrei.
Bisher war es lediglich erlaubt auf der rechten Spur schneller zu sein als links, wenn beide Spuren in „in parallelen Kolonnen“ fahren. Allerdings war es bereits kein paralleler Kolonnenverkehr, wenn die Abstände der Fahrzeuge auf der rechten Spur bereits doppelt so gross waren wie auf der Überholspur. Diese Definition wird nun gelockert. Ist man im parallelen Kolonnen unterwegs und die Linke Spur kommt zum stehen, so darf man bei gleichbleibender Geschwindigkeit rechts vorbeifahren.
Achtung: Rechtsüberholen bleibt weiterhin strafbar!
Das #Rechtsüberholen, als auf die rechte Spur, ein oder mehrere Autos rechts überholen und dann wieder auf die linke Spur wechseln, das bleibt weiterhin verboten. Solche Manöver können vor den Augen der Polizei sehr teuer werden, weil diese als grobe Verkehrsregelverletzung gesehen werden.
Fahrer auf der rechten Spur haben Vortritt.
Eine weitere Anpassung hat diese Entscheidung mit sich gebracht. Ein Automobilist kann nicht mehr grundsätzlich darauf vertrauen, dass rechts von ihm kein Auto fährt und er ohne Blick in den Rückspiegel, Seitenspiegel und Schulterblick die Spur wechseln kann. Egal ob auf die linke oder rechte Spur, schaut euch um bevor ihr den Blinker setzt und die Tour wechselt, denn Vortritt hat jener Automobilist, der auf der rechten, der sogenannten Normalspur, unterwegs ist.
Was sagt ihr zu dieser Lockerung? War das längst nötig? Geht die Anpassung zu wenig weit?